Warnliste

Jedes Jahr verlieren Anleger alleine in Deutschland zwischen 20 und 30 Milliarden EURO durch fragwürdige Kapitalanlagen und fehlerhafter Beratung. Oft ist es schwer bzw. gar nicht möglich, seriöse von unseriösen oder rentable von unrentablen Angeboten zu unterscheiden. Zum Schutz der Anleger insbesonders vor "undurchsichtigen" Geldanlageangeboten des sog. Grauen Kapitalmarktes erstellen Verbraucherschützer Warnlisten oder Register, in denen Namen geführt werden, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind oder deren Produkte als zu riskant eingestuft wurden.

Die Liste soll Ihnen helfen, sich vor zweifelhaften Angeboten zu schützen. Trotz aller Bemühungen werden einige Angaben in der Liste nicht immer auf dem neuesten Stand sein, eben so kann die Liste niemals vollständig sein.

Die Aufnahme in der Liste bedeutet nicht, dass die Genannten stetig unseriös sind oder falsch beraten.

Wir warnen darüber hinaus vor Anwerbeschreiben von Anwaltskanzleien, die sich oftmals vorgeschalteter Unternehmen bedienen und sich reißerisch "Interessengemeinschaft", "Anlegerstiftung" o.ä. nennen. Diese Vereine haben den einzigen Zweck, die eingeworbenen geschädigten Anleger zu diesen Anwaltskanzleien zu lotsen.

Die Veröffentlichung von Gegner- oder Warnlisten im Internet ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (AZ: 1 BvR 1625 / 06) zulässig.